Amalgam-Informationen

© PFAU e.V. Karlsruhe Der Amalgam-Rundbrief darf nur mit Zustimmung von PFAU e.V. Karlsruhe kopiert und weitergegeben werden.


Amalgam-Rundbrief

Nr. 11, Teil 2

Mai 1998


zu Teil 1

 

Gegengutachten der Bundeszahnärztekammer zum Kieler Amalgam-Gutachten

Christian Zehenter

Um ihrem Unmut über Wissenschaftler, die das Amalgam-Tabu brechen, ein Medium zu verleihen, legte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bereits im November 1997 ein Gegengutachten zum amalgam-kritischen „Kieler Amalgamgutachten" des Instituts für Toxikologie, Uni Kiel, vor.

Mit der Gegendarstellung, die selbstverständlich gratis verschickt wird - übertrifft die „BZÄK" das Original fast an Umfang, jedoch nicht an Stichhaltigkeit.

Das Kieler Amalgamgutachten stellt eine kritische und die bislang umfangreichste Auswertung der Fachliteratur zum Thema Amalgam dar, die zu dem Schluß kommt, daß das extrem hohe Risiko des Dentalwerkstoffs bereits einige tausendmal in wissenschaftlichen Veröffentlichungen gut dokumentiert wurde.

Obwohl die Kieler Toxikologen ihr Handwerk mit Sicherheit verstehen und nahezu jeder Akademiker bereits im Studium solche Auswertungen dem Prinzip nach erlernt, greift die BZÄK in wissenschaftstheoretischen, fast philosophischen Phrasen die Methodik des Gutachtens an.

Neben falscher Zitierweise wird den Autoren das Verdrehen von Definitionen und Grenzwerten bzw. „manipulative" Vergleiche vorgeworfen.

Selbst renommierte Experten wie Prof. Halbach, Prof. Staehle u. a., die diese Gegendarstellung verfaßten, ließen sich wieder einmal dazu hinreißen, mit der nachweislich falschen - und tatsächlich „manipualtiven" - Angabe, weltweit sei eine Amalgam-Allergie nur bei etwa 100 Personen aufgetreten - die Ungefährlichkeit der Füllungen zu begründen. Dabei ist ihnen bereits während des Schreibens der Stellungnahme bekannt, daß es selbstverständlich weltweit Millionen Fälle von Amalgam-Allergien gibt und sich außerdem aus einer Allergierate niemals das toxische sondern nur das allergene Risiko eines Stoffes ableiten läßt.

An die Bundeszahnärztekammer sei deshalb die Frage gestellt, ob sie sich jemals intensiv mit amalgamkritischen Studien, Gerichtsurteilen und Veröffentlichungen - oder nur mit deren Gegendarstellung - befaßt habe und wie eine derartige Fülle an Daten und Belegen unbeachtet bleiben könne.

Bitte fragen sie bei der Informationsstelle der deutschen Zahnärzte (Herausgeber), an welcher Krankheit denn die Amalgamgeschädigten nach Meinung der BZÄK leiden und ob deren Mitarbeiter selbst Amalgam im Mund tragen.

Fragen Sie bitte auch, wie denn Gerichtsurteile und gerichtliche Verfügungen zustande kommen, die von einer Amalgamvergiftung sprechen (wenn es diese überhaupt nicht gibt) und ob die BZÄK für den Fall einer strafrechtlichen Verurteilung eines Schädigers (z.B. Hersteller) - die ja nach ihrer Darstellung unmöglich ist - die Entschädigung der Opfer übernehmen möchte.

Adresse: Informationsstelle der deutschen Zahnärzte, Postfach 410168, 50 861 Köln

 

Amalgam-Vergütung soll in Schweden verboten werden

Christian Zehenter

Als erstem europäisches Land steht in Schweden das Verbot der Vergütung von Amalgamfüllungen durch die Kassen mit Wirkung zum 01.01.99 unmittelbar bevor und muß lediglich noch das Parlament passieren.

Auf einer Pressekonferenz in Stockholm am 19.02.98 hat der schwedische Forschungsrat bekanntgegeben, Amalgam sei gesundheitsschädigend und schädige unter anderem das Gehirn, das Immunsystem, die Nieren sowie das ungeborene Kind.

Es ist das Ziel, den Einsatz von Dentalamalgam" in etwa 2 Jahren vollständig verbieten zu können.

Sollte das Vergütungs- und schließlich das Amalgamverbot vom Parlament bestätigt werden, dürfte dies richtungsweisend für andere amalgamkritische Länder wie Norwegen, Österreich oder Deutschland sein und würde die rechtliche Position der Amalgamgeschädigten extrem verbessern.

Quellen: Kauppi, Initiativgruppe Zahn und Gesundheit, 1998

 

Neuerungen nach der 2. Stufe der Gesundheitsreform, zusammengefaßt

Christian Zehenter

Was als patientenfreundliche Liberalisierung der Zahnbehandlung verkauft wird, kommt viele Patienten teurer als bisher und soll laut Seehofer aufgrund unzähliger unzulässiger Privatabrechnungen möglicherweise wieder gestoppt werden:

Die 2. Stufe der Gesundheitsreform nach dem Krankenversicherungs- Neuordnungsgesetz.

Die Neuerungen in Kurzform:

  • Für nach dem 31.12.78 geborene Patienten gibt es generell keine Zuschüsse bei Zahnersatz (Ausnahme bei Zusatzversicherungen).
  • Seit dem 01.01.98 gibt es keinen Prozentualzuschuß (45/55%) bei Zahnersatz mehr. Für Material- und Laborkosten sowie Honorar bezahlt die Krankenkasse nur noch einen Festzuschuß (abhängig vom Umfang der Behandlung und der Krankenkasse).
  • Bei der Zahnersatz-Behandlung kommt es zu einem Vertragsverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt und nicht wie bisher zwischen Zahnarzt und Krankenkasse. Das heißt: Man bezahlt die Rechnung für Zahnersatz direkt beim Zahnarzt - den Festzuschuß erhält man erst danach von der Kasse.
  • An allen anderen Behandlungsmaßnahmen wie Röntgen oder Zahnsteinentfernung ändert sich nichts.
  • Die Sozialklauseln (Überforderungsklausel, Härtefall- regelung) bleiben unverändert. Weitere Informationen enthalten entsprechende Broschüren der Krankenkassen.

 

Neues bei PFAU e.V.

Neue Bürozeiten

Aus organisatorischen Gründen wurden die Bürozeiten von PFAU e.V. neu festgelegt: Montag, Mittwoch, Freitag 16-18:00 Uhr (früher: Mittwoch 10-12 Uhr).

Da das Telefon in diesen Zeiten immer stark belegt ist, können Fragen/Anmerkungen auch über Fax oder Post geschickt werden.

Die Bürozeiten werden sobald möglich ausgeweitet, damit jeder Anrufer angenommen werden kann.

 

Viele Arbeit für wenig Mitarbeiter

Da alle Mitarbeiter rein ehrenamtlich beim Verein tätig sind und hauptsächlich arbeiten bzw. studieren, kommt es immer wieder zu zeitlichen Engpässen.

Wir bitten daher alle diejenigen um Verständnis, die noch keine Antwort bzw. noch keinen Rückruf auf ihre Anfragen erhalten haben.

Mit Hilfe aller Betroffenen und Unterstützer wird es eventuell einmal möglich sein, eine Stelle einzurichten, um die unübersichtliche Menge an Arbeit zu bewältigen.

 

Danke an alle UnterstützerInnen

Daß PFAU e.V. ohne jede offizielle Förderung (am wenigsten hierzu bereit waren die Sozialbehörde und die Wohlfahrtsverbände) ein eigenes Büro, die Öffentlichkeitsarbeit und viele Angebote für Patienten aufbauen konnte, ist nicht zuletzt den vielen UnterstützerInnen zu verdanken, die dem Verein mit Spenden bis zu 1000,- DM das Überleben ermöglichten. Häufig waren es gerade Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, die unsere Arbeit mit vielen kleinen Spenden mitfinanzierten und uns zum Weitermachen ermunterten.

Der Verein ist jetzt mehr denn je auf die Treue der vielen UnterstützerInnen im Hintergrund angewiesen und möchte sich an dieser Stelle nochmals herzlich für die Mithilfe bedanken.

 

Finanzbericht 1997

Alle Interessierten können gegen die Einsendung eines frankierten Rückumschlages den Finanzbericht 1997 von PFAU e. V. erhalten.

Wie sich jeder überzeugen kann, kam jede gespendete Mark zu 100 % den Vereinszielen und Interessen der Betroffenen zugute. Ein Großteil der Gelder wurden für Drucke, Kopien, Büromaterial sowie die wissenschaftliche Materialsammlung aufgewandt.

 

Infoabend geändert. Neu: Patientenstammtisch

Statt 2 Infoabenden bietet PFAU e. V. ab Juni 98 einen Infoabend und einen Patientenstammtisch an.

Für alle Interessierten und Betroffenen, die Informationen möchten oder Fragen haben, findet der Infoabend zum bisherigen Termin am 2. Mittwoch des Monats im Büro des Vereins, Steinstr. 23 (Gewerbehof), Karlsruhe-City, statt.

Betroffene, die sich darüber hinaus untereinander austauschen möchten, können sich zukünftig in der Gaststätte „Zum Kleinen Ketterer", Adlerstr. 34 (KA-Innenstadt, gegenüber des Büros), zusammenfinden und zwar jeden 4. Mittwoch im Monat, 20:00 Uhr (erstes Mal am 24. Juni 1998).

Auf einen Blick:

Infoabend: Jeden 2. Mittwoch, 20:00 Uhr, PFAU-Büro (Steinstr. 23, Hinterhaus, Karlsruhe-Innenstadt); Termine: 10.06., 08.07.98

Patientenstammtisch: Jeden 4. Mittwoch, 20:00 Uhr, Gaststätte Zum Kleinen Ketterer, Adlerstr. 34 (gegenüber des Büros); Termine: 24.06.98

 

Kurznachrichten

Revisionsklage zinn- und palladiumgeschädigter Patientin vom Bundessozialgericht abgewiesen.

Wie Frau Renate Abenhausen von der Celler Amalgam-Selbsthilfegruppe mitteilte, wurde kürzlich ihre Revisionsklage vom Bundessozialgericht Kassel abgewiesen, nachdem bereits vom Sozial- und Landessozialgericht keine volle Kostenerstattung für verträglichen Zahnersatz zugestanden worden war.

Trotz anerkannter Allergie und Vergiftungsnachweisen für Zinn und Palladium übernahm die Krankenkasse lediglich 60 % der Gesamtkosten der Alternativversorgung.

Fazit der Betroffenen: Das BSG Kassel will über das Amalgamthema nicht verhandeln - es ist eben ein Tabu-Thema.

 

Umweltmedizin: in Frankreich illegal ?

Wie das Luxemburgische Umwelt-Informationszentrum AKUT mitteilte, wurde dem französischen Arzt Dr. Jean-Jaques Melet aufgrund eines Gerichtsurteils die Approbation entzogen, weil er zur Schadstoffanalyse einer Patientin ein Haar entnehmen wollte.

Die als Kläger auftretenden Gesundheitsbehörden Conseil Departemental de l’Ordre des Médecins de l’Hérault und Conseil Departemental de l’Ordre des Médecins de l’Oise warfen Melet außerdem vor, daß er der MS-kranken Patientin zu einer Ernährungsumstellung und einer Vitamintherapie geraten habe. Außerdem habe Herr Melet bei seiner Patientin die elektromagnetischen Felder eines benachbarten Transformators messen wollen. (Turpel, 1998)

Die Behörden bezeichneten die Arbeit des Arztes als verbotene Jahrmarktmedizin und nannten das Messen von Quecksilber im Speichel und im Urin Scharlatanismus.

Angesichts dieser Auffassung kann man nur hoffen, daß die französischen Gesundheitsbeamten bald das medizinische Mittelalter verlassen und sich vor ihrem nächsten öffentlichen Auftreten in Fachforen erkundigen werden.

Adresse des Arztes:

Dr. Jean-Jaques Melet, 1, rue Guillaume d’Autignac, F - 34 430 Saint Jean de Védas, Tel.&Fax 0033-4-6769 1541

 

Beratung in der Berliner Selbsthilfegruppe Amalgamgeschädigter

Die sehr aktive Berliner Selbsthilfegruppe hat unter der Nummer 030-265 11 45 ein Beratungstelefon eingerichtet, das Dienstags, Mittwochs und Donnerstags von 13-16:00 Uhr besetzt ist.

Treffen finden jeden 4. Dienstag im Monat um 19:00 Uhr bei SEKIS, Zi 1005 (1. Stock), Albrecht-Achilles-Str. 65, 10 709 Berlin statt.

 

FOCUS-TV-Test: 9 von 10 Zahnärzten stellen falsche - oder keine - Diagnosen

In einem von FOCUS-TV durchgeführten Test besuchte eine Testperson mit 10 deutlich sichtbaren und in einem Gutachten festgehaltenen Zahnschäden 10 willkürlich ausgewählte Zahnarztpraxen.

Das fast skandalöse Ergebnis, das sich mit repräsentativen Untersuchungen deckt, zeigte, daß die Diagnostik - und daher auch die erforderliche Behandlung - von vielen Zahnärzten nicht nur schlecht, sondern zum Teil überhaupt nicht ausgeführt wird.

So entdeckten drei der 10 Zahnärzte überhaupt keine Schäden, 4 Praxen entdeckten gerade einmal 2 Defekte, zwei 4 Defekte und ein einziger Zahnarzt erkannte alle offensichtlichen Mängel.

Noch abenteuerlicher waren die Behandlungsvorschläge, die sich zum Großteil auf unnötige Maßnahmen bezogen und in 4 Fällen sogar eine bis zu 30.000 DM teure Totalsanierung vorsahen.

FOCUS-TV stellt fest: Zusammenfassend ist festzustellen, daß über die Hälfte der willkürlich ausgesuchten Zahnärzte mangelhaft oder sehr mangelhaft gearbeitet haben, nur einer ohne Beanstandung unseren Test bestand.

Zu ähnlichen Ergebnissen kommt eine Analyse der Betriebskrankenkassen von 1992, nach der nur bei einem Drittel der Zahnarztpraxen eine gute Arbeit zu erwarten ist.

Nicht genannt wird allerdings häufig, daß die Krankenkassen nur rund ein Zehntel der zur ordentlichen Diagnose notwendigen Zeit vergüten und diese daher praktisch unmöglich geworden ist. So erfordert eine ausreichende Diagnosenstellung bei wenigen Füllungen 10 Min., bei vielen bis zu 25 Min.. Rechnet der Zahnarzt - als einzige Alternative - die nicht vergütete Zeit privat ab, wird dies nicht selten als Wucher angesehen.

Es kann jedoch auf keinen Fall akzeptiert werden, daß Zahnärzte daher im Regelfall keine oder unzureichende Diagnosen stellen. Sie sollten im Gegenteil ihre Patienten auf diesen Mißstand aufmerksam machen und die rechtmäßige Vergütung notfalls einklagen.

 

Amalgam-Gruppe Euskirchen feiert 3jähriges Jubiläum

Die Euskirchener Amalgamgruppe „Zahn 46" veranstaltet zu ihrem 3jährigen Jubiläum am 30.05.98, 18-23:00 Uhr in Euskirchen einen Informationstag, an dem verschiedene Referenten Vorträge zur Amalgamproblematik anbieten.

Veranstaltungsort: Hotel Zweiffel-Mäling, Stotzheimerstr. 36, Euskirchen Stotzheim.

Der Eintritt ist frei.

 

Immer mehr Amalgamgeschädigte vor Sozialgericht

Immer mehr Amalgam- und Zahnmetallgeschädigte ziehen nach Ablehnung der Behandlungskosten gegen ihre Krankenkasse vor die Sozialgerichte.

In Zusammenarbeit mit PFAU e. V. konnten bereits einige Betroffene Ansprüche geltend machen.

Bei Verfahren vor dem Sozialgericht haben sich folgende Punkte als besonders wichtig herausgestellt:

  • gute Beweisführung und Dokumentation (möglichst aussagekräftige Laborunterlagen, Atteste, etc.)
  • eigene Gutachten unabhängiger Ärzte
  • Vorlage entsprechender wissenschaftlicher und amtlicher Veröffentlichungen bzw. Fachliteratur sowie vergleichbarer Gerichtsentscheidungen.

Bei zivilrechtlichen Prozessen stehen die Geschädigten bis heute vor dem Problem, den Kausalitätsbeweis und vor allem den Verschuldensbeweis (Vermutung) antreten zu müssen, was sich bislang als kaum durchführbar erwiesen hat.

Da sich die wissenschaftlichen Aussagen und kritische Gerichtsurteile zur Toxizität des Amalgams jedoch verdichten, besteht bei guter Beweislage dennoch eine nicht geringe Erfolgschance. Die Kläger müssen sich jedoch bereits im vornherein über den Aufwand und die Hürden eines zivilrechtlichen Verfahrens im Klaren sein, um nicht bitter enttäuscht zu werden.

Wichtige Unterlagen zur Rechtsprechung sind u.a. in der Infomappe von Pfau e.V. enthalten (siehe Informationsangebot).

 

Neue Reinluft-Allergiestation in Bad Reichenhall

Am 01.02.98 wurde in 1614 m Höhe bei Bad Reichenhall durch die Salus-Klinik eine Allergiestation eingerichtet.

Da die Klinik als Krankenhaus für Haut- und allergologische Erkrankungen anerkannt ist, werden die Kosten bei Überweisung von der Kasse getragen. Gerade für chemikaliensensible Allergiker bietet die Station erfolgversprechende Möglichkeiten.

Information: Salus Klinik, Bad Reichenhall, Tel. 08651/7080

 

Positivliste sinnvoller Arzneimittel erhältlich

Eine aktualisierte Kieler Liste notwendiger Arzneimittel-Empfehlungen zum Arzneimittelgebrauch wird jetzt von den Verbraucherverbänden herausgegeben.

Die Liste mit CD-Rom kann kann für 23,50 DM gegen Rechnung bestellt werden bei:

AgV-Broschürendienst, Postfach 11 16, 59930 Olsberg, Fax 029 62/80 01 11

 

Neue Allergie-Zeitschrift „ATOP"

Als kompakte Informationssammlung und Vermittlungshilfe für Interessierte und Betroffene ist kürzlich die Zeitschrift ATOP aus dem früheren Kurzbericht hervorgegangen.

Das Journal erscheint 6mal jährlich und ist im Jahresabonnement zu 66,- bzw. Halbjahresabo zu 33,- zu beziehen.

Adresse & Bezug: Thomas Schwennesen Verlag, Postfach 20 23 13, 20 216 Hamburg, Fax 040/5 11 06 05

 

Gegendarstellung

Dr. med. habil. Max Daunderer

Im Amalgam-Rundbrief Nr. 10, Ausgabe Januar 1998, ist auf Seite 21/22 ein Kurzbericht unter der Überschrift Münchner Toxikologe Dr. Daunderer Lizenz entzogen abgedruckt, der unrichtige Behauptungen enthält, die ich wie folgt richtigstelle:

  1. Es wird behauptet, es habe im Rahmen meiner Behandlung einige Selbstmordfälle und regelmäßige Überweisungen zu Kieferoperationen an gesunden Knochen gegeben. Richtig ist, daß ich keinen Patienten zur Vornahme von Kieferoperationen bei gesundem Knochen weiterüberwiesen habe. Richtig ist weiter, daß es lediglich einen Selbstmordfall gab, der Selbstmord jedoch nicht im Rahmen meiner Behandlung, sondern ein halbes Jahr nach einer Beratung bei mir begangen worden ist.
  2. Es wird behauptet, mir sei die Lizenz als praktizierender Arzt entzogen worden. Dies ist unwahr, ich bin weiterhin im Besitz der Lizenz (Approbation).
  3. Es wird behauptet, ich würde weiterhin am Telefon beraten und Röntgenaufnahmen des Kiefers auswerten, während meine Praxis von einem Kollegen weitergeführt wird. Soweit hierdurch der Eindruck erweckt wird, ich würde trotz des Entzuges der Approbation weiter als Arzt tätig sein, ist richtigzustellen, daß ich meine Praxis an einen Kollegen verkauft habe und seit 01.09.97 aufgrund meiner Berentung nicht mehr praktiziere.

 

Veranstaltungen

 

30.05.98

Euskirchen

3jähriges Jubiläum der Euskirchener Amalgamgruppe „Zahn 46" mit Vortragsangeboten.

Veranstaltungsort: Hotel Zweiffel-Mäling, Stotzheimerstr. 36, Euskirchen Stotzheim.
Information: Zahn 46, Tel. 02251/72563

12.-14.06.98

Eckernförde

Eckernfördener Therapietage

Veranst.: Seminarinstitut für Mikroökologie
Info: medi-Verlagsgesellschaft, Mattenwiete 2, 20 457 Hamburg, Tel. 040/ 369767-0, Fax. -70

19.-20-06.98

Würzburg

Kolloquium mit offenem Forum für Betroffene mit MCS

„Das Gesundheitssystem auf dem Prüfstand" - Zur Relevanz alternativer Therapien in der Umweltmedizin

Veranstalter: Dt. Ges. f. Umwelt- u. Humantoxikologie DGUHT

Zeit: 19.06., 14 Uhr bis 20.06., 17:00 Uhr
Anmeldung/Information: DGUHT-Infocenter, 09353/99973, Fax 09353/99975

07.07.98, 19:00 Uhr

Würzburg

MCS-chemische Sensibilität, Diagnostik und Therapie aus der umweltmedizinischen Praxis, Dr. med. Ohnsorge

SHG für Chem.-und Holzschuztmittelgesch. Würzburg

Ort: Öko-Haus Würzburg, Luitpoldstr. 7 a

Information: 0931/93 627

19.09.98

Würzburg

5jähriges Jubiläum der Selbsthilfegruppe Chemikalien- und Holzschuztmittelgeschädigter

Ort: Öko-Haus, Luitpoldstr. 7 A, Würzburg

Zeit: 19.09.98, 10-16 Uhr, Teilnahmegebühr: 10,- DM

Information/Anmeldung: SHG Chem. Und Holzschuztmittelgesch., Rudolph-Clausius-Str. 4, 97 080 Würzburg, Tel. 0931/93 637, Fax 96 0888

13.-17.10.98

Würzburg

Toxikologische Beurteilung der Risikobeurteilung kanzerogener und mutagener Stoffe

Veranstalter: Ges. deutscher Chemiker, Postfach 90 04 40, 60 444 Frankfurt, Fax 069/79 17-475, E-mail: tg@gdch.de, http://www.gdch.de

16.-18.10.98

Hamburg

2. Deutschsprachiger Kongreß für Umweltmedizin

Anmeldung/Information: medi Verlag, Mattenweite 2, 20 457 Hamburg, Tel. 040/36 97 67-0, Fax 36 97 67-70 e-mail: mediverlag.de

7.-8. November 98

München,

Forum der Technik

Hautsache

3. Infomesse für Betroffene

Neurodermitis, Psoriasis, Allergie

Sa 10-18:00 Uhr, So 10-16:00 Uhr

10.11.98,

19:00 Uhr

Würzburg

Großer Erfahrungsaustausch - Wohngifte meiden...

SHG für Chem.-und Holzschuztmittelgesch. Würzburg

Ort: Öko-Haus Würzburg, Luitpoldstr. 7 a

Information: 0931/93 627

 

Impressum

Herausgeber/Redaktion: Christian Zehenter

Patientenverband für Amalgam- und Umweltgiftgeschädigte, Steinstr. 23, 76133 Karlsruhe, Tel./Fax. 0721/386404, E-Mail: pfau-ev@gmx.de

MitarbeiterInnen: Bernd Giacomelli, Sabine Kischka, Susanne Löbel, Manuela Steinbrunn-Grimm, Marianne Wetzstein

Autoren dieser Ausgabe:

Heinrich Fitek, Buschei 112, 44 328 Dortmund, Tel. 0231/24479

Prof. Dr. Otmar Wassermann, Direktor des Instituts für Toxikologie, Christian-Albrechts-Universität Kiel, Brunswiker Str. 10, 24 105 Kiel, Tel. 0431/5973540, Fax 5973558

Christian Zehenter, PFAU e. V., Steinstr. 23, 76133 Karlsruhe, Tel./Fax. 0721/386404

Jahresmitgliedsbeitrag: 50,- DM (Rundbrief wird automatisch zugeschickt)

Amalgam-Rundbrief-Abonnement: 30,- DM jährlich

Erscheinungsweise: vierteljährlich

Einzelpreis (kein Versand): 5,- DM

Gedruckt auf schadstoffarmem Recyclingpapier.

Auflage: 500

Bankverbindung:
PFAU e. V., Sparkasse Karlsruhe, BLZ 660 501 01, Konto-Nr. 10 24 22 87

Spenden und Beiträge sind steuerabzugsfähig

Beitritte und Abonnements sind jederzeit kündbar

Info-Abend: Jeden 2. Mittwoch des Monats, 20:00 Uhr, Steinstr. 23, 76133 Karlsruhe

Telefonische Information unter 0721/386404

Bürozeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, 16:00-18:00 Uhr

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